Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte geht in die nächste Runde. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben Ende Juli 2026 eine erneut überarbeitete Fassung an das Bundesgesundheitsministerium übergeben – 1.049 Seiten, eingearbeitet sind Vorschläge ärztlicher Berufsverbände und Fachgesellschaften.
Was sich geändert hat
Die aktuelle Version enthält zusätzliche medizinische Innovationen sowie angepasste Bewertungsgefüge und Abrechnungsregeln. Das BMG erarbeitet daraus nun einen Referentenentwurf; das Verordnungsverfahren läuft weiter.
Der Zeitplan
BÄK und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 weiterhin für möglich. Das klingt weit weg – für die Praxis-IT ist es das nicht.
Warum das jetzt schon ein IT-Thema ist
Eine neue GOÄ bedeutet: neuer Ziffernkranz, neue Bewertungen, neue Abrechnungsregeln, neue Analogziffern – und damit ein Umstellungsprojekt in jedem Praxisverwaltungssystem. Wer heute schon weiß, wie seine Privatabrechnung strukturiert ist und wo Ziffern regelmäßig liegen bleiben, hat es bei der Umstellung leichter. Ein Blick in die Abrechnungsqualität mit Honorar+ lohnt sich deshalb unabhängig vom Inkrafttreten.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Meldung vom 31.07.2026 („GOÄ-Entwurf erneut überarbeitet, Verordnungsverfahren läuft weiter“).





