Die europäische KI-Verordnung hätte ihre Anforderungen an Hochrisiko-KI ursprünglich zum 2. August 2026 scharf gestellt. Mit dem sogenannten Digital Omnibus – Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 – wurden diese Termine verschoben.
Die neuen Termine
| Kategorie | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Sicherheitsbauteile in regulierten Produkten nach Anhang I – dazu zählen Medizinprodukte | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
Was trotzdem schon gilt
- Das Verbot unzulässiger KI-Praktiken gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
- Die Transparenzpflichten greifen ab dem 2. August 2026 – dazu gehört die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
- Die Anforderung an KI-Kompetenz im Team wurde abgeschwächt: Betreiber müssen sie nun „fördern“, nicht mehr sicherstellen.
Unsere Einschätzung für Praxen
Die Verschiebung betrifft vor allem die Hersteller von KI-Systemen. Für die Praxis als Anwenderin ändert sie wenig: Wer ein KI-System einsetzt, sollte weiterhin dokumentieren, dass und wie es verwendet wurde, Ergebnisse prüfen und das Team schulen. Diese Punkte sind ohnehin berufsrechtlich und haftungsrechtlich klug – unabhängig davon, welches Datum in Brüssel gerade gilt.
Quellen: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), in Kraft seit 27.07.2026; Verordnung (EU) 2024/1689.





