Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – in der Debatte meist „Spargesetz“ genannt – ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Im ambulanten Bereich sollen dadurch rund drei Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Einzelne Regelungen gelten sofort, der größere Teil greift bis Januar 2027.
Was sich konkret ändert
- Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten sind keine Kassenleistung mehr.
- Die extrabudgetäre Vergütung entfällt unter anderem für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie.
- Die Vergütung bestimmter TSVG-Fälle wird gestrichen.
- Die Hygienezuschläge für Praxen entfallen.
Warum das ein IT-Thema ist
Wenn Leistungen aus der extrabudgetären Vergütung fallen, entscheidet die Abrechnungsqualität stärker über das Ergebnis als bisher. Zwei Dinge lohnen sich jetzt:
- Abrechnung prüfen lassen. Nicht angesetzte Ziffern und Regelverstöße fallen bei knapperem Budget doppelt ins Gewicht. Genau dafür ist Honorar+ gebaut.
- Zeitfresser abschaffen. Wo die Vergütung sinkt, zählt jede Minute Dokumentationszeit. KI-Sprachdokumentation wie x.scribe setzt genau hier an.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hat die Linie deutlich formuliert: Praxen müssten ihr Leistungsangebot an die geringeren Einnahmen anpassen, eine unbegrenzte Leistungsverpflichtung gebe es nicht.
Quelle: KBV, PraxisNachrichten vom 30.07.2026 („Spargesetz tritt in Kraft: Das sind die Auswirkungen für Praxen“).





