KI-Verordnung: Die Fristen sind verschoben – aber nicht alle

12.08.2026·ITL Systemhaus für Datentechnik

Die europäische KI-Verordnung hätte ihre Anforderungen an Hochrisiko-KI ursprünglich zum 2. August 2026 scharf gestellt. Mit dem sogenannten Digital Omnibus – Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 – wurden diese Termine verschoben.

Die neuen Termine

Kategorie Bisher Neu
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III 2. August 2026 2. Dezember 2027
Sicherheitsbauteile in regulierten Produkten nach Anhang I – dazu zählen Medizinprodukte 2. August 2027 2. August 2028

Was trotzdem schon gilt

  • Das Verbot unzulässiger KI-Praktiken gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
  • Die Transparenzpflichten greifen ab dem 2. August 2026 – dazu gehört die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
  • Die Anforderung an KI-Kompetenz im Team wurde abgeschwächt: Betreiber müssen sie nun „fördern“, nicht mehr sicherstellen.

Unsere Einschätzung für Praxen

Die Verschiebung betrifft vor allem die Hersteller von KI-Systemen. Für die Praxis als Anwenderin ändert sie wenig: Wer ein KI-System einsetzt, sollte weiterhin dokumentieren, dass und wie es verwendet wurde, Ergebnisse prüfen und das Team schulen. Diese Punkte sind ohnehin berufsrechtlich und haftungsrechtlich klug – unabhängig davon, welches Datum in Brüssel gerade gilt.

Quellen: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), in Kraft seit 27.07.2026; Verordnung (EU) 2024/1689.

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